Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Pacemo GmbH hinsichtlich der Software „Pacemo“, dieses inkludiert die
Softwarelizenzen PacemoOS, Pacemo Tribute & Pacemo FLOW
§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Inkrafttreten
(1) Pacemo GmbH, Bei den Mühren 1, 20457 Hamburg („Pacemo“) bietet eine webbasierte Software-as-a-Service („Software) und damit verbundene Leistungen, wie z.B. Ersteinrichtung, Datenmigration, Schulung („Zusatzleistungen“) für Bestattungsunternehmen („Kunde“).
(2) Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Software und die Zusatzleistungen. Software und Zusatzleistungen können spezifischen zusätzlichen Bedingungen von Pacemo (z.B. Angebotsunterlagen) unterliegen, die für das Vertragsverhältnis des Kunden gelten und Teil des Vertrags sind (zusammen “Vertrag”).
(4) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Software und Zusatzleistungen von Pacemo mit dem Kunden, wenn er Unternehmer ( § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Diese gelten sowohl für bei Inkrafttreten bestehende Vertragsverhältnisse als auch für zukünftig abgeschlossene Verträge, soweit sie nach Maßgabe dieser AGB wirksam einbezogen oder geändert wurden.
(6) Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Auftrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags.
(7) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Pacemo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(8) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(9) Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab dem 15.02.2026 neu abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Verträge gelten diese AGB, sofern der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht.
Die bis zum 14.02.2026 geltenden AGB sind unter folgendem Link abrufbar: www.pacemo.de/nutzungsbedingungen-bis-14-02-2026/
§ 2 Vertragsschluss und Testzeitraum
(1) Sofern nichts anderes angegeben, unterbreitet Pacemo dem Kunden ein bindendes schriftliches Angebot für die Nutzung der Software und ggf. die Zusatzleistungen. Pacemo ist für die im Angebot angegebene Dauer an dieses gebunden. Der Vertrag kommt mit Zugang des vom Kunden unterzeichneten Angebots bei Pacemo zustande („Vertragsschluss“).
(2) Eine verspätete Annahme gilt als ein neues Angebot und kann von Pacemo durch schriftliche Bestätigung (inkl. E-Mail) oder durch Freischaltung des Accounts des Kunden angenommen werden.
(3) Die Nutzung der Software setzt die Einrichtung eines Accounts („Account“) voraus. Der Account wird durch Pacemo nach Vertragsschluss für den Kunden angelegt und freigeschaltet.
(4) Bietet Pacemo einen Vertragsschluss über die Website an, stellt die Darstellung der Software auf der Website von Pacemo kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(5) Der Kunde gibt durch Auswahl eines Subscription-Plans und Abschluss des Registrierungsprozesses ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags gemäß dieser AGB ab. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestätigung von Pacemo per E-Mail oder durch Freischaltung des Accounts des Kunden.
(6) Pacemo behält sich das Recht vor, dem Kunden ein kostenlosen, einmaligen Zugang zur Software zu Testzwecken für einen individuell vereinbarten Zeitraum („Testzeitraum“) zu gewähren. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Account automatisch gesperrt, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Vertrag nach Maßgabe dieser AGB abschließt.
§ 3 Leistungen von Pacemo, Funktionsumfang der Software, Zusatzleistungen
(1) Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website von Pacemo (https://pacemo.de/funktionsumfang).
(2) Pacemo stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die jeweils aktuelle Version der Software für die vereinbarten Anzahl der Benutzer einschließlich Speicherplatz nach Maßgabe des § 4 dieser AGB und ggf. einschließlich der vereinbarten Module über das Internet zur webbasierten Nutzung bereit. Die Software wird ausschließlich auf Servern von Pacemo oder beauftragten Hosting-Partnern betrieben.
(3) Pacemo kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Pacemo wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
(4) Pacemo wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
(5) Zusatzleistungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie separat in Textform vereinbart wurden.
§ 4 Bereitstellung von Speicherplatz, Datenmigration
(1) Pacemo stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software einen von Pacemo nach billigem Ermessen bestimmten, produktspezifisch angemessenen Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung. Pacemo wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen.
(2) Pacemo wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Pacemo treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich.
(3) Nach Abschluss einer separaten Vereinbarung unterstützt Pacemo den Kunden gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung bei der Übertragung der beim Kunden bereits vorhandenen Daten in die Software („Datenmigration“).
(4) Der Kunde hat Pacemo die für Datenmigration erforderlichen technischen Angaben sowie die zu übertragenden Daten rechtzeitig, jedoch mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Datenmigration in einem gängigen maschinenlesbaren Format oder basierend den Vorlagen von Pacemo bereitzustellen. Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.
(5) Pacemo ist zur sofortigen Sperre der Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Pacemo davon in Kenntnis setzen. Pacemo hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen, wenn eine solche Benachrichtigung nicht gegen geltendes Gesetz oder behördliche Anordnungen verstößt. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
§ 4a Fair-Use-Regelung
(1) Software-Komponenten mit unbeschränktem Nutzungsumfang (z.B. API-Abfragen) können einer angemessenen Nutzung unterliegen, die vom Anbieter festgelegt und auf der Website von Pacemo oder anderweitig kommuniziert wird (“Fair-Use-Regeln”).
(2) Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fair-Use-Regeln sind integraler Bestandteil des Vertrags und werden von Pacemo angewandt, um die Verfügbarkeit der entsprechenden Funktionalität für alle Nutzer zu gewährleisten.
(3) Eine unangemessene oder übermäßige Nutzung der betreffenden Funktionalität berechtigt Pacemo nach vorheriger Ankündigung, die Nutzung der betreffenden Funktionalität durch den Kunden einzuschränken. Weitere Rechte von Pacemo bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Verfügbarkeit der Software und Service-Level
(1) Pacemo stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt am Übergabepunkt zur Verfügung. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Pacemo bzw. des von Pacemo eingesetzten Hosting-Dienstleisters.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Pacemo im Rechenzentrum maßgeblich.
(3) Der Kunde hat Störungen an support@pacemo.de zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(4) Pacemo wird gemeldete Störungen nach Kenntniserlangung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bearbeiten und beheben.
(5) Die Behebung erfolgt innerhalb angemessener Zeit.
(6) Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag über die Software kann eine monatliche, jährliche oder eine individuelle Laufzeit haben. Die jeweils vereinbarte Laufzeit ergibt sich aus dem Bestellprozess auf der Website bzw. dem Angebot. Die vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als Mindestlaufzeit.
(2) Monatsverträge verlängern sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Jahresverträge verlängern sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(4) Für individuell vereinbarte Vertragslaufzeiten gelten – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – die gleichen Kündigungsrechte und -fristen wie in Absatz 3 für Jahresverträge.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet.
(6) Die Kündigung muss in jedem Fall in Textform an billing@pacemo.de erfolgen.
§ 7 Preisanpassungen und tarifliche Strukturänderungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung höchstens einmal pro Kalenderjahr anzupassen, frühestens zum Beginn einer neuen Vertrags-/Abrechnungsperiode nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit (bei monatlicher Laufzeit: zum Beginn eines Folgemonats; bei jährlicher/mehrjähriger Laufzeit: zum Beginn der jeweiligen Verlängerungsperiode).
(2) Eine Anpassung ist nur zulässig, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kostenfaktoren seit der letzten Preisfestsetzung verändert haben. Maßgebliche Kostenfaktoren sind:
(a) Hosting-/Cloud-Infrastruktur, (b) Personal-/Supportaufwand, (c) notwendige Drittanbieterleistungen (z.B. Subprozessoren, Lizenzen).
(3) Die Anpassung erfolgt symmetrisch: Kostenerhöhungen dürfen zu Erhöhungen führen; Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen und führen zu einer entsprechenden Senkung der Vergütung.
(4) Zur Objektivierung werden herangezogen:
(a) Hosting/Cloud: die vom Anbieter für die jeweilige Leistungsstufe tatsächlich zu zahlenden Entgelte des Hosting-Providers (Listen-/Abrechnungsentgelte),
(b) Personal: ein amtlicher Index zur Lohn-/Gehaltsentwicklung in Deutschland (z.B. Destatis-Index der Verdienste) als Referenz,
(c) Drittanbieter: nachweisbare Einkaufspreise/Listenpreise der jeweils eingesetzten Drittanbieter.
(5) Die prozentuale Preisänderung entspricht der gewichteten Veränderung der Kostenfaktoren. Die Gewichtung beträgt (sofern im Angebot/Leistungsblatt nichts Abweichendes geregelt ist): Hosting 40%, Personal 40%, Drittanbieter 20%.
(6) Eine Preisanpassung erfolgt nur, wenn die rechnerische Änderung
mindestens ±1,5% beträgt; pro Anpassungstermin ist die Änderung (Erhöhung oder Senkung) auf max. 10% begrenzt.
(7) Der Anbieter teilt die Anpassung mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit und legt die Berechnungsparameter in zusammengefasster Form dar (Indexstände/Preisstände, Gewichtung, rechnerisches Ergebnis).
(8) Erhöht sich die Vergütung um mehr als 5%, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Anpassungszeitpunkt außerordentlich kündigen.
§ 8 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Vergünstigungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Pacemo für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt (monatlich, jährlich oder individuell) zzgl. gesetzlicher MwSt. im Voraus zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Pacemo (www.pacemo.de/preise).
(2) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
(3) Einwendungen gegen die Abrechnung der von Pacemo erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
(4) Pacemo kann bei Verzug des Kunden Mahngebühren berechnen und den Account des Kunden vorübergehend bis zur vollständigen Zahlung deaktivieren. Weitere Rechte von Pacemo bleiben hiervon unberührt.
(5) Pacemo ist berechtigt, dem Kunden nach eigenem Ermessen Rabatte, Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen auf die vertraglich vereinbarte Vergütung zu gewähren.
(6) Ein Anspruch des Kunden auf eine Fortsetzung oder Wiederholung solcher Vergünstigungen besteht nicht.
(7) Vergünstigungen gelten ausschließlich für den jeweils ausdrücklich vereinbarten Zeitraum und Umfang; nach Ablauf dieses Zeitraums oder bei Änderung der zugrunde liegenden Umstände lebt der ursprüngliche Preis automatisch wieder auf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 9 Nutzungsrechte des Kunden
(1) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern einfache, d. h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(2) Die Software wird nicht körperlich überlassen; ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht gestattet.
(4) Reverse Engineering, Entschlüsselung, Dekompilierung oder sonstige Eingriffe in die Software sind unzulässig, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt.
§ 10 Pflichten des Kunden und Folgen bei Pflichtverletzungen
(1) Die folgenden Pflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht nur als Nebenpflichten oder Obliegenheiten einzustufen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, während eines möglichen Testzeitraums die Funktionalitäten der Software zu prüfen und Pacemo vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Software auf mögliche Mängel und sonstige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung in Textform (inklusive E-Mail) hinzuweisen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel und sonstige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung berufen, die dem Kunden bereits im Testzeitraum bekannt waren, aber nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Software angezeigt wurden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten:
- a) für den Versand von E-Mails über die Software ausschließlich geschäftliche E-Mail-Adressen zu verwenden, die für den Versand von E-Mails im geschäftlichen Umfang ausgelegt sind,
- b) die Verwendung privater E-Mail-Adressen oder E-Mail-Konten von kostenlosen E-Mail-Diensten zu unterlassen,
- c) Die Anbindung an das Internet mit ausreichender Bandbreite und Latenzzeit,
- d) Nutzung der jeweils aktuellen Versionen der folgenden Browsertypen: Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox oder einen anderen von Pacemo mitgeteilten Browser,
- e) Zulassen von Java-Script und funktionalen Cookies und,
- f) Ergreifen von IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu, um sicherzustellen, dass die Nutzung der Software in seiner/ihrer eigenen Organisation angemessenen Sicherheitsstandards unterliegt,
- g) Unterlassung der Verwendung von Gemeinschaftskonten, sog. Shared Accounts,
- h) Unterlassung der Weitergabe der Zugangsdaten an Unbefugte,
- i) Schutz und Verwahrung der Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren,
- j) Beachtung der Fair-Use Regeln nach § 4a.
(5) Der Kunde wird Pacemo unverzüglich in Textform (inklusive E-Mail) informieren über: (i) die missbräuchliche Nutzung oder den Verdacht der missbräuchlichen Nutzung der Software; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit für die durch die Software verarbeiteten Daten; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Pacemo erbrachte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hackerangriff.
(6) Unbeschadet der Verpflichtung von Pacemo zur Datensicherung ist der Kunde selbst für eine zusätzliche, regelmäßige und risikoangemessene Sicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Pacemo kann den Kunden auf Anfrage kostenpflichtig bei der Einrichtung zusätzlicher Sicherungskopien unterstützen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, seine Daten und Informationen vor deren Ablage auf dem Datenserver auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einzusetzen. Der Kunde wird Pacemo von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Absatz geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
(8) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Pacemo hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen.
(9) Pacemo ist berechtigt nach Abmahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, wenn:
– der Kunde gegen die Pflichten aus den Abs. 3, 4 d-h, 5, 7,8 verstößt,
– die Nutzung der Software durch den Kunden die Software oder einen Dritten nicht nur unerheblich stört oder ein Sicherheitsrisiko für die Software oder einen Dritten darstellt oder,
(10) Für den Fall, dass die Software von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen wird, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(11) Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Anbieter ohne Abmahnung und Fristsetzung den Zugang sofort sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Ein schwerwiegender Verstoß liegt vor, wenn eine Pflichtverletzung:
– eine erhebliche Gefährdung oder Verletzung gesetzlicher Pflichten des Anbieters begründet,
– die Integrität, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software oder der IT-Systeme Dritter erheblich beeinträchtigt,
– Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Datenschutz- oder Strafrechtsgüter) in erheblichem Umfang verletzt,
– dem Anbieter ein Festhalten am Vertrag auch nur bis zum Ablauf einer Abhilfefrist objektiv unzumutbar macht oder
– vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wird und nicht kurzfristig reversibel ist.
Als schwerwiegende Verstöße gelten insbesondere:
– Nutzung des Dienstes für strafbare Handlungen oder zur Vorbereitung solcher Handlungen,
– gezielte Umgehung von Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen,
– Verbreitung von Schadsoftware, Exploits oder vergleichbaren schädlichen Codes,
– Missbrauch der KI-Funktionen zur Erstellung, Verbreitung oder Automatisierung illegaler Inhalte,
– systematische oder massenhafte Rechtsverletzungen Dritter,
– Nutzung, die den Anbieter erheblichen regulatorischen, straf- oder haftungsrechtlichen Risiken aussetzt,
– erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs oder der Sicherheit der Systeme des Anbieters oder Dritter.
(12) Der Kunde stellt Pacemo auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung seiner Pflichten aus diesem Abschnitt resultieren.
(13) Der Anbieter benachrichtigt den Kunden – soweit vernünftigerweise möglich im Voraus – über jede Sperrung bzw. Kündigung und informiert ihn über den Grund hierfür, es sei denn, eine solche Benachrichtigung verstößt gegen geltendes Recht oder behördliche Anordnungen.
§ 11 Gewährleistung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt Pacemo seine Leistungen als dienstvertragliche Leistungen, schuldet mithin keinen konkreten Erfolg. Pacemo haftet für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
(2) Werden Werkleistungen erbracht ist der Kunde verpflichtet, alle Leistungen unverzüglich – soweit nicht anders vereinbart innerhalb von zwei Wochen – nach Bereitstellung zu untersuchen und erkennbare und/oder erkannte Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen („Abnahme“). Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß nutzbar ist, sodass der mit ihr nach dem Vertrag verfolgte Zweck nicht oder nur erheblich erschwert erreicht werden kann.
(3) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(4) Pacemo wird die Software frei von Sach- und Rechtsmängeln (z.B. Verletzung von Schutzrechten Dritter) überlassen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen nicht erbringt und sich dies auf die Eignung zur vertraglich vereinbarten Verwendung wesentlich auswirkt.
(5) Etwaige Mängel oder Störungen der Systemverfügbarkeit sind vom Kunden unter Angabe der Umstände ihres Auftretens unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden.
(6) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
(7) Sämtliche Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Ansprüche handelt, für die Pacemo gemäß § 12.1 zwingend haftet.
§ 12 Haftung
(1) Pacemo haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt
- a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- b) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie
- c) bei entgeltlichen Verträgen für Schäden, die von zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen erfasst sind, insbesondere bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Garantien werden ausschließlich schriftlich übernommen und gelten im Zweifel nur dann als solche, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet sind.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Pacemo ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt und insgesamt (aggregiert für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres) auf die im letzten Vertragsjahr vom Kunden gezahlte Vergütung beschränkt.
(3) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen außerhalb von Kardinalpflichten ist ausgeschlossen, einschließlich mittelbarer Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinns, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen.
(4) Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z. B. im Rahmen eines Testzeitraums) haftet Pacemo ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter, Organe, leitende Angestellte, Mitarbeitende, sonstige Erfüllungsgehilfen sowie Unterauftragnehmer von Pacemo.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Beide Parteien sind von ihren Leistungspflichten befreit, solange und soweit ein Fall höherer Gewalt vorliegt.
(2) Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist. Dies umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Stromausfälle, erhebliche Störungen der Telekommunikation und andere unvorhersehbare Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Parteien.
(3) Die Parteien können diesen Vertrag kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 2 Monate andauert und eine Vertragsanpassung nicht erzielt werden kann.
§ 14 Änderungsvorbehalt, Widerspruchsrecht
(1) Pacemo hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern oder Regelungen für die Nutzung neu eingeführter Zusatzfunktionen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem auf die Ankündigung der Änderung folgenden Tag, in Textform (inklusive E-Mail) widerspricht. Die Ankündigung muss auf die Änderung, die Widerspruchsmöglichkeit, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinweisen.
(2) Pacemo behält sich das Recht vor, die Software zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, es sei denn, die Änderungen oder Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Werden durch die Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung ihrer Funktionalität wesentliche Änderungen der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Einschränkungen in der Verwendbarkeit der bisher erzeugten Daten verursacht, wird Pacemo dem Kunden dies spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Änderung in Textform (inklusive E-Mail) ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (inklusive E-Mail), so wird die Änderung Vertragsbestandteil. In der Änderungsmitteilung ist auf die Änderung, die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist, das Textformerfordernis und das Ergebnis des Widerspruchs hinzuweisen.
(3) Darüber hinaus behält sich Pacemo das Recht vor, die Software zu ändern, um abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die vom Anbieter angebotenen Leistungen mit dem für diese Leistungen geltenden (Fall-) Recht in Einklang zu bringen, insbesondere wenn sich die Rechtslage ändert, (ii) soweit der Anbieter einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung, die an den Anbieter gerichtet wurde, nachkommt, (iii) soweit dies zur Beseitigung von Sicherheitslücken der Software erforderlich ist, (iv) aufgrund wesentlicher Änderungen der Leistungen oder Vertragsbedingungen von Drittanbietern oder Unterauftragnehmern oder (iv) soweit dies für den Kunden überwiegend von Vorteil ist.
(4) Pacemo behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Zusatzfunktionen einzuschränken oder einzustellen, wenn die technischen Partner für diese zusätzlichen Funktionen ihre Leistungen oder Vertragsbedingungen wesentlich ändern oder einschränken und Pacemo eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z. B. weil der Mehraufwand für Pacemo unverhältnismäßig groß ist. Bei einer längeren als einer monatlichen Vertragslaufzeit erhält der Kunde eine angemessene anteilige Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren, sofern die Zusatzfunktion gesondert in Rechnung gestellt wurde.
(5) Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieses Abschnitts gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, so wird die vorgeschlagene Änderung nicht wirksam und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall haben die Parteien das Recht vor, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlich bekannten Informationen einer Partei, unabhängig von ihrer Form, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Übermittlung ergibt. Der vertragliche Schutz gilt unabhängig davon, ob die Informationen Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG darstellen.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags verwendet und Dritten nur mit vorheriger Zustimmung der offenlegenden Partei oder im Rahmen der Vertragsdurchführung gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen offengelegt werden.
(3) Die Parteien treffen angemessene Schutzmaßnahmen und stellen sicher, dass Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen die Vertraulichkeit wahren. Eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung ist der anderen Partei unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(4) Keine vertraulichen Informationen sind solche, die der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden, in Textform zur Veröffentlichung freigegeben sind oder aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall ist die andere Partei – soweit zulässig – vorab zu informieren.
(5) Reverse Engineering zur Erlangung vertraulicher Informationen ist untersagt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(6) Die Verpflichtungen aus den vorstehenden Absätzen gelten, solange die Informationen vertraulich sind, höchstens jedoch fünf Jahre nach Vertragsende.
(7) Die Parteien sind dazu verpflichtet, zum Schutz personenbezogener Daten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
(8) Pacemo handelt als Auftragsverarbeiter für die in der Software im Auftrag des Kunden gespeicherten und verarbeiteten Kundendaten. Der jeweils zwischen den Parteien abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag bildet einen integralen Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Konflikts hat der Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang vor diesen AGB.
§ 15a EU-Data Act
Datenhoheit und Datenkategorien
(1) Alle vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Software eingegebenen, hochgeladenen oder erzeugten Inhalte („Kundendaten“) verbleiben im ausschließlichen Eigentum und unter der ausschließlichen Verfügungsmacht des Kunden.
(2) Der Anbieter erhält an den Kundendaten keine über die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte.
(3) Nicht als Kundendaten gelten:
- a) technische Protokoll- und Metadaten, die für Betrieb, Sicherheit und Abrechnung erforderlich sind, sowie
- b) anonymisierte und aggregierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Nutzer zulassen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die in Abs. 3 genannten Daten zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehleranalyse sowie zur Verbesserung des Dienstes zu verwenden.
Zweckbindung der Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet Kundendaten ausschließlich:
- a) zur Bereitstellung des vertraglich geschuldeten Leistungen,
- b) zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten,
- c) sowie im Rahmen einer gesondert vereinbarten Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Eine Nutzung der Kundendaten zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken des Anbieters erfolgt nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
Datenzugang und Datenexport bei Vertragsende
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen die Herausgabe seiner Kundendaten verlangen.
(2) Die Herausgabe erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder XLS), wie es vom Anbieter standardmäßig unterstützt wird.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet individuelle Konvertierungen, Datenaufbereitungen außerhalb des Standards oder eine Migration in Systeme Dritter vorzunehmen.
(4) Nach Ablauf der Frist gemäß Abs. 1 ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Entgelte für Zusatzleistungen
(1) Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. besondere Unterstützungsleistungen beim Datenexport), sind gesondert zu vergüten.
(2) Etwaige Entgelte orientieren sich am tatsächlichen Aufwand und werden dem Kunden vor Durchführung mitgeteilt.
Kein Anspruch auf Interoperabilität / Anbieterwechsel
(1) Der Anbieter schuldet keine technische Interoperabilität mit Systemen Dritter und keine Unterstützung eines Anbieterwechsels, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Der Anbieter ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG. Die Regelungen der Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) finden daher keine Anwendung.
Gesetzesänderungen
(1) Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, insbesondere durch unionsrechtliche Vorgaben zur Datenregulierung, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen und diese AGB anzupassen, soweit dies erforderlich ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt.
§ 16 Abtretung und Aufrechnung
(1) Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Abtretung sonstiger Rechte und Pflichten bedarf der vorherigen Zustimmung von Pacemo, die nicht unbillig verweigert werden darf.
(2) Pacemo ist berechtigt, diesen Vertrag insgesamt mit allen Rechten und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Unternehmensveräußerung zu übertragen, sofern hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Pacemo haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bis zum Wirksamwerden der Übertragung fort. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.
(3) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen berechtigt.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Parteien, die nicht aufgrund vertraglich vereinbarter Änderungs- oder Anpassungsklauseln erfolgen, bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgesehen ist. Hiervon unberührt bleiben Mitteilungen über Vertragsänderungen oder Preisanpassungen, die auf Grundlage vertraglich vereinbarter Änderungsmechanismen erfolgen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.“
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.
Stand: Feburar 2026