Was Bestatter in der Corona-Krise beachten müssen
Nichts ist mehr, wie es war!
Die Corona-Krise hat die ganze Welt fest im Griff und laut aktuellen Statistiken ist es absolut unklar, wie lange diese Ausnahmesituation noch anhalten wird.
Für Bestatter ergeben sich gleich eine ganze Reihe neuer Fragen und Herausforderungen.
In diesem Artikel geben wir Ihnen Antworten zu den drei wichtigsten Themen-Bereichen.
Doch zunächst:
Generelle Informationen zum Corona-Virus:
- Das Coronavirus trägt den offiziellen Namen SARS-CoV-2.
- Es löst die Krankheit COVID-19 aus.
- Der Hauptübertragungsweg ist eine Tröpfcheninfektion.
- Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tagen.
- Die Sterblichkeitsrate liegt weltweit bei 4,48 %, in Italien sogar bei 9,86 %.
Bestattung von Covid-19 Verstorbenen
So bleiben Sie selbst gesund und erfüllen die Vorgaben.
Laut dem Robert Koch Institut (RKI) ist es noch unklar, ob verstorbene Infizierte noch immer ansteckend sind.
Sicherheitshalber müssen Bestatter also davon ausgehen, dass sie sich an den Leichen von COVID-19 Infizierten ebenfalls anstecken können.
Auch wenn es bisher keine gesetzlichen Vorgaben zum Umgang gibt, sind Bestatter angehalten, in diesen Fällen noch strengere Hygiene-Standards zu beachten.
Das RKI rät in diesem Zusammenhang vor allem bei aerosolproduzierenden Maßnahmen zur Einhaltung der folgenden Punkte:
So schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor dem Coronavirus:
- Atemschutz: Nutzen Sie mindestens eine FFP2-Halbmaske mit Ausatemventil.
- Gesichtsschutz: Verwenden Sie am besten ein Visier, welches das Gesicht auch oben und seitlich schützt.
- Körperschutz: Langärmelige, flüssigkeitsbeständige Schutzkleidung in Kombination mit einer Einmalschürze schützt Sie am besten.
- Handschutz: Mit flüssigkeitsdichten Handschuhen samt Stulpen dichten Sie die Übergänge an den Armen optimal ab.
Organisatorische Besonderheiten bei COVID-19 Verstorbenen
Sofern der Tod aufgrund COVID-19 eingetreten ist, müssen Sie dies nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) melden.
Zudem müssen Sie auf der Todesbescheinigung deutlich auf die Infektionsgefahr hinweisen, am besten, indem Sie COVID-19 konkret nennen.
Daneben ist nicht auszuschließen, dass Angehörige sich ebenfalls mit dem Virus infiziert haben.
Sie sollten bei der Organisation von Gesprächen, Bestattungen und Trauerfeiern also am besten für genügend Abstand, Masken und Desinfektionsmittel sorgen.
Das sollten Sie bei „Corona-Leichen“ vermeiden
Aus diesem Grund sollte die Interaktion mit dem Leichnam auf das Nötigste reduziert und folgende Tätigkeiten daher nach Möglichkeit vermieden werden:
- innere Leichenschau, eine Autopsie sowie andere aerosolproduzierende Maßnahmen
- alleiniges Arbeiten am Leichnam
- eine zweite Leichenschau (Kremationsleichenschau)
- Rituelle Waschung und Einbalsamierungen
- Abschiednahme am offenen Sarg
- internationale Transporte
Bestattungen und Trauerfeiern trotz Corona- Virus
Aufgrund der aktuellen Risikolage gelten auch bei Beerdigungen und Trauerfeiern besondere Vorgaben.
Die „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (CoronaSchVO), die am 23. März 2020 in Kraft getreten ist, schreibt in § 11 Abs. 4 folgendes vor:
Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.
Weiterhin ist es besonders wichtig, Abstand zu halten und so auch Gesten der Anteilnahme wie Küsse, Umarmungen und Händeschütteln zu vermeiden.
Darüber hinaus ist das Führen einer Teilnehmerliste sinnvoll. Sie kann als Kondolenzliste aufgebaut sein und bei einer späteren Erkrankung eines Teilnehmers enorm dabei helfen, weitere Neuansteckungen zu verhindern.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass jeder Eintragende sich zuvor die Hände desinfiziert oder einen eigenen Stift verwendet.
Umgang mit Angehörigen in Zeiten des Coronavirus
Der empathische Umgang mit Angehörigen ist einer der wichtigsten Bereiche der Arbeit eines Bestatters.
Dies wird aktuell zu einer Herausforderung, da der einzuhaltende Abstand eine Distanz aufbaut und auch Berührungen vermieden werden sollen.
Dennoch können Sie einiges tun, um durch Ihre Körpersprache eine Verbindung zu den Trauernden herzustellen und Ihre Anteilnahme auszudrücken.
Wie Sie trotz Abstand eine Verbindung zu Angehörigen herstellen
- Spiegeln
Hierbei passt man die eigene Körperhaltung an. Dies geht von Gestik und Mimik über die Atmung bis hin zu ganzen Bewegungen. Alles was Sie sehen kann gespiegelt werden, um Rapport und so eine Beziehung zum Gegenüber aufzubauen. - Pacing
Beim Pacing wird nicht nur der visuelle, sondern auch der auditive Bereich angepasst. Hier orientiert man sich also zudem an der Tonlage sowie dem Sprechtempo und Sprechrhythmus. - Matching
Bei der dritten Stufe achtet man darüber hinaus noch auf übergeordnete, der anderen Person oft selbst unbewusste Muster im Sprachstil oder bei bestimmten Formulierungen.
Durch alle drei Methoden können Sie aktiv dazu beitragen, dass sich die andere Person in dieser schwierigen Zeit wohler fühlt, auch wenn Sie einen Mindestabstand einhalten und auf sonst übliche Gesten wie Händeschütteln oder andere Berührungen verzichten.